
Rechtliches
Wir erkären die notwendigen Schritte zum Erwerb eines eigenen Sportgeräts
Als Sportschütze ist man zwangsläufig früher oder später mit dem Erwerb eines eigenen Sportgeräts und Munition konfrontiert.
Erwerb einer Pistole
Folgende drei Schritte sind notwendig, um eine eigene Pistole zu erwerben.
1. Strafregister-Auszug
Der Strafregister-Auszug kann online bestellt werden und kostet CHF 20.-. Er
ist 3 Monate lang gültig ab Ausstelldatum.
https://www.e-service.admin.ch/crex/cms/content/strafregister/strafregister_de
2. Gesuch Waffenerwerbschein (WES)
Das Gesuch um einen Waffenerwerbschein zu erhalten kann als PDF elektronisch ausgefüllt, ausgedruckt und unterschrieben werden. Die Anzahl der zum Kauf gewünschten Pistolen muss übrigens nicht angegeben werden. Pro WES ist der Erwerb von bis zu drei Sportgeräten möglich. Das Gesuch schickt man zusammen mit dem Strafregisterauszug (nicht älter als 3 Monate) und der Kopie eines gültigen Ausweises (Details siehe Antragsformular) der zuständigen Behörde. Im Kanton Zürich ist dies entweder die Wohnortgemeinde, die Stadt- oder Gemeindepolizei. In der Stadt Zürich ist die Stadtpolizei zuständig. Andere Kantone haben teilweise andere Regelungen.
https://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home/sicherheit/waffen/gesuche___formulare.html
3. Erwerb des Sportgeräts
Wird der Antrag bewilligt, erhält man den WES von der zuständigen Behörde. Dieser kostet in Zürich CHF 50.- und besteht aus drei identischen Formularen. Eines bekommt der Käufer als Quittung, eines der Verkäufer und das Dritte geht zurück an die Polizei. Der WES hat eine Gültigkeitsdauer von 6 Monaten und kann ggf. um drei Monate verlängert werden.
Luftdruckpistolen
Zur Beschaffung von Druckluft- und CO2-Pistolen braucht man grundsätzlich keinen Waffenerwerbschein. Ausnahmen sind Luftdruckpistolen mit einer Mündungsenergie von mehr als 7.5 Joule sowie Modelle, die mit einer echten Pistole verwechselt werden können.
Erwerb von Munition
Zum Kauf von Munition ist man berechtigt, wenn man einen gültigen Strafregisterauszug oder WES vorweisen kann. So oder so muss man dem Käufer schritlich bestätigen, dass man zum Erwerb eines WES berechtigt wäre.
nächste Termine |
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Sa 22.03.2025, 09:00 Arbeitstag Frühling |
So 23.03.2025, Sperrtag |
Mo 24.03.2025, 19:00 Schützensitzung - obligatorisch für alle! |
Mi 26.03.2025, 17:30 blocked: Matchtraining |
Sa 29.03.2025, 09:00 Eröffnungsschiessen |
Aus dem Glossar
Anerkennungskarte
Wer beim obligatorischen Programm und Feldschiessen eine genügend hohe Punktzahl erzielt, erhält eine Anerkennungskarte. Wer im Besitz von je 8 solcher Karten ist, kann diese dem Kantonalverband einsenden und erhält die 1. Feldmeisterschaftsmedaille SSV. Die nächsten je 8 Karten berechtigen zum Bezug der 2. Feldmeisterschaftsmedaille. Insgesamt gibt es drei Medaillen vom SSV, die meisten Kantonalschützenvereine geben noch eine 4. und 5. Medaille ab.
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